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Schon seit 1994 leistet unsere Anwaltskanzlei Rechtshilfe und Rechtsberatung. Zu den Mandanten zählen zahlreiche Firmen und Unternehmen, auch selbständig Erwerbstätige. Denn wir sind Spezialisten fürs Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir helfen aber auch Bürgern. Für sie sind wir vor allem bei Vermögens- und Wohnungsfragen sowie in weiteren komplizierten Lebenslagen da. Unsere Mandanten vertrauen uns. Sein Ansehen verdankt unser Büro insbesondere
der mandantenorientierten Betreuung, dem hohen Maß an Flexibilität und
Professionalität sowie der Korrektheit. Unsere Spezialgebiete: Handelsrecht, Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Insolvenzrecht, Wohnungsrecht, Verwaltungsrecht, Übertragung von Immobilien, Beitreibung von Forderungen einschließlich des Wechselrechts. Es ist unser Hauptprinzip, beim Handeln zugunsten des Mandanten so vorzugehen, dass sein Problem gelöst wird, und dass zugleich künftige Streitigkeiten möglichst vermieden werden. Deshalb legen wir besonderen Wert auf Prävention und sind bereit, Ihre Rechtshandlungen mit Ihnen vorher zu besprechen, um Konflikte zu vermeiden und sie nicht entstehen zu lassen. |